Cannabis als Medizin

Cannabis als Medizin

Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben seit März 2017 unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Cannabis.  Ärzte können seit dem Cannabisblüten  oder Cannabisextrakte in pharmazeutischer Qualität auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben.Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Cannabistherapie  nach erfolgter Genehmigung.Grundsätzlich kann der behandelnde Arzt bei vorliegender Erkrankung und bereits erfolgter Behandlung mit anderen Medikamenten, aber auch ein Privatrezept für Selbstzahler ausstellen.

Als mögliche Anwendungsgebiete  für cannabisbasierte Medikamente gelten unter anderem:  chronische oder neuropathische Schmerzen, Clusterkopfschmerz, schmerzhafte spastische Lähmungen bei MS, Epilepsie und durch Chemotherapie induziertes Erbrechen.

Sie können bei uns Ihr gültiges Btm-Rezept mit einer Cannabisverordnung  einlösen bzw. die benötigte Cannabissorte vorbestellen.
Das Rezept muss explizit die medizinische Cannabissorte und auch die Dosierung enthalten.

Neben der Abgabe von Cannabisblüten, stellen wir auch Dronabinol-Rezepturen her.

Bei weiteren Fragen zur Anwendung und Verordnung von Cannabis beraten wir Sie gerne.

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